Da Regale zu den Arbeitsmitteln zählen, gelten auch für diese die strengen Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung. Betreiber gewerblich genutzter Regale und Regalsysteme müssen die Sicherheit der Regale durch eine regelmäßige Prüfung gewährleisten. Dabei verlangt der Paragraph 10 der Betriebssicherheitsverordnung die jährliche Kontrolle der Regale durch befähigte Regalinspekteure wie die von ROS Deutschland. Im Rahmen der Durchführung von Regalinspektionen sind zudem die Vorgaben der sogenannten DGUV-Regel 108-007 einzuhalten. Durch die Norm DIN EN 15635 wird festgelegt, inwieweit Arbeitsregale durch die Regalinspektion überprüft werden müssen, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Viele Aspekte können dazu führen, dass die unterschiedlichen Regalsysteme, wie beispielsweise Hochregale beschädigt werden oder nicht mehr in der Lage sind, der Belastung standzuhalten. Beispielsweise können falsch eingelagerte Paletten innere Regalträger und Stützen belasten. Nicht fachmännisch geschweißte Nähte, Risse oder beschädigte Träger werden den hohen Sicherheitsstandards nicht mehr gerecht, wodurch die Sicherheit am Arbeitsplatz gefährdet wird. Dabei wird zwischen der jährlichen Experteninspektion und der wöchentlichen Sichtkontrolle unterschieden.

Regalprüfungspflicht

Die Regalprüfungspflicht entsprechend DIN EN 15635 schreibt vor, dass alle Regelsysteme in einem regelmäßigen und durch die Risikoanalyse festgelegten Zeitraum von fachkundigem Personal überprüft werden müssen. Im Rahmen einer Regalinspektion beurteilen die Regalinspekteure die Regalanlagen und fertigen ein Protokoll der festgestellten Mängel an. In dem Prüfungsprotokoll werden alle Mängel, die festgestellt wurden, gemäß der üblichen Schadensklassen aufgeführt. Diese geben auch Empfehlungen in Bezug auf die Beseitigung der Mängel sowie in Bezug auf die künftige Vermeidung von Schäden. Dabei ist es möglich, die Regalprüfung auch bei laufendem Betrieb durchzuführen, um die Betriebsabläufe so wenig wie möglich zu beeinträchtigen.

Regalinstandsetzung nach DIN EN 1563

Die Regalinstandsetzung nach DIN EN 1563 dient der Beseitigung von Schäden oder Mängeln, die im Rahmen der Regalinspektion ausgemacht wurden. Um die Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und auf Dauer zu zu gewährleisten, sind bei anfallenden Reparaturen die Vorgaben der Norm DIN EN 15635 und die der Berufsgenossenschaften einzuhalten. Dabei wird bei der Regalinspektion teilweise auch direkt die Instandsetzung der mangelhaften Regale angeboten. Die Regalinstandsetzung erfolgt durch die DIN EN 15635 Norm festgelegten Vorschriften, wie unter anderem der Intervall, in welchem die Regelsysteme kontrolliert werden müssen. Die hierbei festgestellten Beschädigungen müssen gemäß DIN EN 15635 beseitigt werden. Auch bei der Regalinstandsetzung und in Bezug auf Änderungsarbeiten müssen festgelegte Regeln eingehalten werden. Dazu zählt, dass beschädigte Bauteile nicht repariert sondern ausgetauscht werden müssen. Reparaturen an beschädigten Bauteilen von Arbeitsregalen sind generell nicht zulässig, außer es liegt eine durch den Regallieferanten erteile Genehmigungen vor.

Änderungsarbeiten nach DIN EN 15635

Geht es darum, eine Lagereinrichtung oder ein Regelsystem zu ändern, kann dies auch eine Veränderung der Tragfähigkeit verursachen. In Bezug sämtlicher Änderungen muss entweder der Regallieferant oder ein befugter Experte zu Rate gezogen werden. Bevor die Änderungen durchgeführt werden, sind die etwaigen Empfehlungen in jedem Falle zu befolgen. Die Änderungen müssen gemäß der strengen Regulierungen, welche von der Norm DIN EN 15625 festgelegt werden, erfolgen. Die Regalinspektion erfolgt durch qualifizierte Inspekteure, die bundesweit ihren Service zur Verfügung stellen.

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