Mediziner/innen im Bereich der Plastischen und/oder Ästhetischen Chirurgie besitzen besondere Fähigkeiten, welche durch eine Zusatzqualifikation erworben werden und ein tiefes Expertenwissen auf diesem Gebiet beinhalten. Nach einer mehrjährigen Weiterbildung sowie einer erfolgreich abgelegten Facharztprüfung bei der jeweils zuständigen Landesärztekammer winkt der angestrebte Facharzttitel. Neben dem Zusatztitel ist die erworbene Expertise insbesondere für Patienten/innen mit einem hohen Mehrwert verbunden. Im Folgenden erfahren Sie Wissenswertes rund um die zu erfüllenden Voraussetzungen, die Weiterbildung sowie den Arbeitsalltag in einer Praxis für Plastische und Ästhetische Chirurgie Berlin.
Die Anfänge der Plastischen & Ästhetischen Chirurgie
Bereits im Jahr 1992 wurde das Fachgebiet der Plastischen Chirurgie als ein eigener medizinischer Fachbereich offiziell anerkannt. Um den Stellenwert der hier angelegten Behandlungsmethoden nachhaltig zu erhöhen, wurde der Titel im Jahr 2005 umbenannt und ist seither als „Facharzt für Plastische und Ästhetische Chirurgie“ etabliert.
Grundlegende und wichtige Voraussetzungen
Das Fundament für die Weiterbildung zum/r Facharzt/Fachärztin in der Plastischen/Ästhetischen Chirurgie bildet die Aufnahme eines Medizinstudiums. Dessen Aufbau und Ablauf orientiert sich an den Vorgaben der Ärztlichen Approbationsordnung. Die Regelstudienzeit beläuft sich derzeit auf mindestens sechs Jahre, die abschließend in ein Staatsexamen münden. Im letzten Studienjahr sammeln angehende Ärzte/innen durch die praktische Arbeit in einem Krankenhaus erste wichtige Erfahrungen.
Das Wissenskonsortium aus Naturwissenschaft, Biologie, Chemie, Physik, Psychologie sowie Soziologie und Anatomie bildet den Abschluss eines entbehrungsreichen Studiums der (Human-)Medizin. In der Regel befassen sich Studierende spätestens in den Anfängen ihres Studiums bereits mit dem einen oder anderen Fachgebiet bzw. einer Zusatzqualifikation. Neben der Inneren Medizin ist die ästhetische und plastische Chirurgie ein überaus beliebtes Fachgebiet.
Die fachärztliche Weiterbildung in der Plastischen & Ästhetischen Chirurgie
Nach dem Abschluss der Regelstudienzeit und mit den ersten praktischen Erfahrungen entscheidet sich ein Großteil der Medizinabsolventen/innen für eine mehrjährige Facharztausbildung, mit dem Ziel, einen entsprechenden Abschluss zu erreichen. Die Weiterbildung erfolgt in der Regel parallel zur hauptberuflichen Tätigkeit an einer speziellen Weiterbildungsstätte oder einer Universitätsklinik.
Die Leitung der Ausbildung obliegt üblicherweise erfahrenen Fachärzten durch die Vermittlung von sowohl praktischen als auch theoretischen Inhalten. Eine essenzielle Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung in der Plastischen/Ästhetischen Chirurgie ist der Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Medizinstudiums und die Approbation.
Ausbildungsdauer und -inhalte
Um optimal auf den abwechslungsreichen Alltag, bestehend aus komplizierten Eingriffen, rekonstruktiven Behandlungen und/oder der zeitkritischen Versorgung von Verbrennungsopfern, gerüstet zu sein, dauert die Ausbildung zum/zur Facharzt/in für in der Plastischen & Ästhetischen Chirurgie weitere sechs Jahre. Die ersten beiden Jahre werden dabei der Basisweiterbildung gewidmet, welche auch in anderen chirurgischen Fachbereichen als obligatorisch gilt.
In den darauffolgenden vier Jahren findet ein tieferer Einstieg in die Spezialgebiete der Plastischen und Ästhetischen Chirurgie statt. Minimal-invasive Eingriffe sowie das Erlernen von Ultraschall- und Lasertechniken werden während dieser Zeit von den angehenden Fachärzten/innen neben mikrochirurgischen Verfahren praktisch durchgeführt.
Überschneidungen zu anderen Fachgebieten, wie zum Beispiel der Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde oder die Kieferchirurgie sind keineswegs selten und für den Aufbau von wichtigen Erfahrungswerten notwendig.