Voraussetzungen für die Tätigkeit als Scheidungsanwalt und als Anwalt für Familienrecht in Österreich
Um als Anwalt für Familienrecht tätig sein zu können, benötigt der Student die allgemeine Hochschulreife. Neben dem erfolgreich zu absolvierenden Jurastudium sind Überzeugungskraft, Verhandlungsgeschick, eine gute Menschenkenntnis und Argumentationsvermögen gefragt. Der künftige Rechtsanwalt sollte über ein gutes Gedächtnis verfügen und das schnelle Lesen im Gesetz beherrschen. Eine überdurchschnittliche mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit sind von Vorteil. Das Interesse an sozialen Konflikten und Problemen sollte vorhanden sein, sowie die Fähigkeit, mit juristischen Denkmethoden und unter assoziativer Verknüpfung zahlreicher Informationen die beste Lösung für den genannten Konflikt zu erarbeiten. Der Student sollte weiters die Fähigkeit zur Abstrahierung besitzen, denn die allgemein gehaltenen Gesetze müssen korrekt verstanden und am konkreten Fall richtig angewendet werden können. Um das Studium erfolgreich absolvieren zu können, sind das Interesse an der Ausbildung, Fleiß und Selbstdisziplin, Genauigkeit und logisches Denken gefordert, um die Zusammenhänge genau und richtig erkennen zu können.
Das Studium, die praktische Ausbildung und das Examen
Um als Scheidungsanwalt und als Anwalt für Familienrecht in Österreich tätig sein zu können, gibt es besonders strenge Ausbildungs- und Zulassungserfordernisse. Der künftige Anwalt hat eine mehrstufige Ausbildung in Theorie und Praxis zu absolvieren. Die Grundvoraussetzung für diesen Beruf ist der erfolgreiche Abschluss eines Studiums des österreichischen Rechtes an einer Hochschule oder Universität. Dazu kommt eine fünfjährige praktische Ausbildung. Davon müssen mindestens drei Jahre in einer Kanzlei eines Rechtsanwaltes als Berufsanwärter absolviert werden. Weiters müssen mindestens sieben Monate bei einer Strafanstalt oder bei Gericht praktiziert werden. In der Ausbildungszeit ist es außerdem notwendig, verschiedenste Ausbildungsveranstaltungen mit unterschiedlichsten Themenbereichen im Ausmaß von zumindest 42 Halbtagen zu absolvieren. Der künftige Rechtsanwalt beendet sein Studium und seine Ausbildung mit einer Abschlussprüfung vor einer Prüfungskommission des Oberlandesgerichtes. Nach bestandener Prüfung und einer positiven Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit durch den Ausschuss der Rechtsanwaltskammer kann eine Eintragung in die bei der Rechtsanwaltskammer geführte Liste erfolgen. Mit dieser Eintragung hat der neue Rechtsanwalt die Berechtigung, eine Kanzlei unter seiner eigenen Verantwortung zu führen.
Die juristische Ausbildung im Detail
Ein künftiger Anwalt für Familienrecht hat ein komplexes Themengebiet gewählt, welches sich mit allen familienrechtlichen Thematiken auseinandersetzt. Dies betrifft hauptsächlich Angelegenheiten, welche die Ehe, die Scheidung und Unterhaltspflichten betreffen. Somit kann der Anwalt für Familienrecht auch als Mediator tätig sein, als Anwalt für Unterhalts- und Scheidungsrecht. Die akademische Ausbildung erfolgt in mehreren Phasen. Die erste Phase beinhaltet das Grundstudium der Rechtswissenschaft mit neun Semestern. Anschließend folgt das erste Staatsexamen mit 5-7 schriftlichen Klausuren. Nach erfolgreich absolvierten Prüfungen ist der Student Halbjurist. Die nächste Phase besteht aus einem 2-jährigen Referendariat bei verschiedenen Gerichten. In dieser Zeit kann der Student praxis- und prozessbezogene Kompetenzen sammeln. Nach dem zweiten Staatsexamen kann sich der Halbjurist als Volljurist bezeichnen. In der letzten Phase der Ausbildung kann sich der Absolvent in einem bestimmten Bereich spezialisieren, beispielsweise als Anwalt für Familienrecht.
Die Kenntnisse für den Fachanwaltstitel
In der Fachanwaltsordnung der Bundesrechtsanwaltskammer bestimmt der Paragraph 12, welche Kenntnisse ein künftiger Anwalt für den Fachanwaltstitel braucht. Dazu zählen materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Gesellschafts-, Sozial-, Erb- und Steuerrecht, zum öffentlichen Recht, familienrechtliches Kosten- und Verfahrensrecht sowie internationales Privatrecht.